Kulinarisches Kulturgut!

Nordhessische Ahle Wurscht europaweit geschützt!

Hessens „Ahle Wurscht“ ist seit Februar 2023 eine geschützte geografische Angabe. Mit dieser Entscheidung darf sich ein Wursterzeugnis nur dann Ahle Wurscht nennen, wenn sie in Nordhessen hergestellt wurde.

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